Düsseldorf: 0211 966 01 71 - Berlin: 030 609 858 990
info@thoennessen-rae.de
Dr. Axel A. Thoenneßen
Ihr Experte für Verkehrsrecht in Düsseldorf und Berlin.

Ob Unfallflucht, Trunkenheitsfahrt, Geschwindigkeitsverstoß: Wegen eines Verkehrsdelikts verurteilt zu werden, kann ein Leben aus der Bahn werfen.

Doch mag der Tatvorwurf noch so gravierend sein: Es gibt fast immer einen Weg, Strafen abzuwenden oder zumindest deutlich zu reduzieren.

Als erfahrener Fachanwalt für Verkehrsrecht weiß ich, wie das geht. Ich sorge dafür, dass Sie gehört werden - damit das Leben weitergeht.

IHR ANWALT

Dr. Axel Thoenneßen

Mein Name ist Axel Thoenneßen. Ich bin Fachanwalt für Verkehrsrecht mit fast 20 Jahren Berufserfahrung, u.a. als Vertragsanwalt des ADAC. Als solcher habe ich Hunderte von Fällen bearbeitet und das gesamte Feld des Verkehrsrechts beackert. Ich habe eine eigene Kanzlei mit mehreren Angestellten geführt und war Teil einer renommierten Partnerschaft von Versicherungsanwälten.

Heute bin ich als Einzelkämpfer tätig. Konzentriert auf einen kleinen Teilbereich des Verkehrsrechts – Strafsachen und Ordnungswidrigkeiten. Spezialisiert auf die fünf wichtigsten Verkehrsdelikte. Fokussiert auf Ihren Fall.

Denn ich habe in meiner Laufbahn eins gelernt: Wer mit unzähligen Fällen parallel jongliert, der kann nicht die Qualität liefern, die ein Mandant zu Recht erwartet. Der hat nicht die Zeit, sich festzubeißen an einen Fall. Und der Gegenseite Paroli zu bieten, wenn’s brenzlig wird.

Deshalb nehme ich pro Monat nur zwei neue Fälle an.

Ob ich der Richtige für Sie bin? Erfahren Sie mehr über mich.

MEIN VORGEHEN

SIE KONTAKTIEREN MICH

Sie schildern mir Ihre Situation und wir klären, ob und wie ich Ihnen helfen kann. Machen Sie vorher keinesfalls Angaben gegenüber Unfallgegnern, Versicherungen oder Behörden, ohne diese mit mir abzustimmen.

SIE SENDEN MIR IHRE UNTERLAGEN

Egal, ob Sie einen Fragebogen, Anhörungsbogen, Bußgeldbescheid oder Strafbefehl erhalten haben: Senden Sie mir dieses Schriftstück bitte zu - gern per E-Mail, Fax oder Post.

ICH NEHME EINSICHT IN DIE AKTEN

Jede Behörde ist verpflichtet, der anderen Seite Akteneinsicht zu gewähren. Ich fordere Ihre Akte an und bitte die Behörde um eine Stellungnahme.

ICH NEHME STELLUNG

In Ihrem Namen fertige ich eine schriftliche Stellungnahme für die Behörde an.

ICH TELEFONIERE MIT DEM SACHBEARBEITER

Gegebenenfalls spreche ich am Telefon mit dem zuständigen Sachbearbeiter. Oft lässt sich schon auf diesem Wege eine Verfahrenseinstellung bewirken.

ICH VERTRETE SIE VOR GERICHT

Sollte das Verfahren nicht eingestellt werden, kann es zu einer Gerichtsverhandlung kommen. Wenn Sie es wünschen, vertrete ich Sie auch hier.

KOSTEN

Meine Kostenstruktur ist sehr einfach. Mein Honorar liegt innerhalb der Sätze des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes.

Falls Sie rechtsschutzversichert sind, übernimmt Ihr Rechtsschutzversicherer die Kosten Ihrer Verteidigung.

Selbstverständlich helfe ich Ihnen bei der Abwicklung mit dem Versicherer.